Rehabilitationsträger wie die Deutsche Renten- oder Krankenversicherung haben den berechtigten Wünschen des Patienten hinsichtlich Wahl einer Rehabilitationsklinik zu entsprechen, sofern diese die Zulassung der Kostenträger besitzt (verankert im § 8 SGB IX Sozialgesetzbuch zum Wunsch- und Wahlrecht des Leistungsberechtigten).
Unser Therapiezentrum verfügt über alle Zulassungen und wir arbeiten mit allen Kostenträgern zusammen.