Lädt...

Betriebliche Gesundheitsförderung

Leistungen des Arbeitgebers zur Gesundheitsförderung

Keine Frage: Gesunde, motivierte und leistungsfähige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind die besten Experten für ihre Arbeit und damit entscheidende Erfolgsfaktoren für Unternehmen. Angesichts eines herrschenden Mangels an Fachkräften in vielen Bereichen wird es für Unternehmen immer wichtiger Strategien zu entwickeln zur Gesundheitsförderung, zur Gesunderhaltung und zur Förderung der Motivation ihrer Mitarbeiter.


Die Regelungen im § 3 Nummer 34 EstG ermöglichen es Arbeitgebern die Gesundheit der Mitarbeiter steuerfrei zu fördern. Demnach kann ein Arbeitgeber pro Mitarbeiter und pro Jahr zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn Leistungen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit in Höhe von 600,00 Euro erbringen.


Entscheidend für die Steuerbefreiung ist, dass es sich um Maßnahmen handelt, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung, Zielgerichtetheit und Zertifizierung die Anforderungen der §§ 20 und 20b SGB V erfüllen. Hierzu zählen

  1. Leistungen zur individuellen verhaltensbezogenen Prävention (durch die ZPP zertifizierte Präventionskurse),
  2. nicht zertifizierte Präventionskurse des Arbeitgebers, soweit bestimmte Voraussetzungen vorliegen und
  3. Leistungen betrieblicher Gesundheitsförderung im Handlungsfeld „gesundheitsförderlicher Arbeits- und Lebensstil“.

Für weitere Informationen zum Thema wenden Sie sich bitte direkt an uns. Unsere Expertinnen und Experten beraten Sie gerne über unsere Angebote.

Gerne erörtern wir mit Ihnen Möglichkeiten, welche Maßnahmen in Frage kommen und wie wir Ihr Unternehmen bei der Umsetzung unterstützen können.